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Geschrieben von Administrator
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Montag, 10. Dezember 2007 |
Unsere Ausrüstung:
Auf diesen Seiten wollen wir Ihnen unsere Ausrüstung etwas näher
beschreiben und vorstellen!
Die Feuerwehren des Landes Schleswig-Holstein haben laut Paragraph §6
des Brandschutzgesetzes folgende Aufgaben:
- Bei Bränden , Not- und Unglücksfällen haben die Feuerwehren in
Wahrnehmung der Aufgaben der Gefahrenabwehr nach §162 Abs. 3
Landesverwaltungsgesetz in ihrem Einsatzgebiet die erforderlichen
Maßnahmen zu treffen, um gegenwärtige Gefahren für Leben, Gesundheit und
Vermögen abzuwehren (abwehrender Brandschutz, Technische Hilfe).
Daneben wirken die Feuerwehren im Katastrophenschutz mit.
- Die Feuerwehren haben bei der Brandschutzerziehung und
Brandschutzaufklärung mitzuwirken.
Um alle diese oben genannten Aufgaben auch wahrnehmen zu können muss
eine Feuerwehr Ausrüstung zur Verfügung haben!
Diese Ausrüstung muss durch den Träger des Brandschutzes
(Gemeinde) zur Verfügung gestellt werden!
Zu unserer Ausrüstung gehört:
- Gerätehaus / Unterkunft
- Fahrzeuge
- Geräte allgemein
- Bekleidung
- Funk
- Gefahrgutausrüstung
Hier wird in naher Zukunft weiter dran
gearbeitet! Es werden unter dem Menüpunkt Ausrüstung sogenannte Untermenü mit den Ausrüstungsgegenständen enstehen!
Es lohnt sich also ab und an hier vorbei
zu schauen!
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Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 8. Juli 2010 )
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