Herzlich Willkommen - Besucher
Ausrüstung der FF-Eutin PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Administrator   
Montag, 10. Dezember 2007

Unsere Ausrüstung:

Auf diesen Seiten wollen wir Ihnen unsere Ausrüstung etwas näher beschreiben und vorstellen!

Die Feuerwehren des Landes Schleswig-Holstein haben laut Paragraph §6 des Brandschutzgesetzes folgende Aufgaben:

  •  Bei Bränden , Not- und Unglücksfällen haben die Feuerwehren in Wahrnehmung der Aufgaben der Gefahrenabwehr nach  §162 Abs. 3 Landesverwaltungsgesetz in ihrem Einsatzgebiet die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um gegenwärtige Gefahren für Leben, Gesundheit und Vermögen abzuwehren (abwehrender Brandschutz, Technische Hilfe). Daneben wirken die Feuerwehren im Katastrophenschutz mit.
  • Die Feuerwehren haben bei der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung mitzuwirken.

Um alle diese oben genannten Aufgaben auch wahrnehmen zu können muss eine Feuerwehr Ausrüstung zur Verfügung haben!

Diese Ausrüstung muss durch den Träger des Brandschutzes (Gemeinde) zur Verfügung gestellt werden!

Zu unserer Ausrüstung gehört:

  1. Gerätehaus / Unterkunft
  2. Fahrzeuge
  3. Geräte allgemein
  4. Bekleidung
  5. Funk
  6. Gefahrgutausrüstung

 

Hier wird in naher Zukunft weiter dran gearbeitet! Es werden unter dem Menüpunkt Ausrüstung sogenannte Untermenü mit den Ausrüstungsgegenständen enstehen!

Es lohnt sich also ab und an hier vorbei zu schauen!  Winken

Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 8. Juli 2010 )